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OLG Hamburg, 14.12.1982 - 9 U 131/82 |
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Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 14.12.1982 - 9 U 131/82
- BGH, 29.09.1983 - III ZR 31/83
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.09.1983 - III ZR 31/83
Bestimmung des für die Berechnung der Gebühren für die Vertretung eines Beklagten …
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 14. Dezember 1982 - 9 U 131/82 - wird angenommen, soweit die Klage wegen eines Betrages von 4.877 DM zuzüglich 6, 5 % Mehrwertsteuer und Zinsen sowie hierauf entfallende Mehrwertsteuer abgewiesen worden ist.